1. Jede Handlung als Konkretion einer Absicht ist geistig als Sache er-greifbar und kann genannt werden.
Wer diese Sache mit der eigenen Person identifiziert, so dass die eigene Handlung für die Repräsentanz der eigenen individuellen Einzigartigkeit und Einheit genommen wird, trägt in die Beschreibung des eigenen Tuns immer unterbewusste Vorstellungen hinein, die dadurch nicht selbst bewusst identifiziert, also nicht benannt und nicht geistig verarbeitet werden können.